Teilnahmebedigungen
Das Wichtigste für Artists & Aussteller
auf einen Blick
Alles Wichtige zu Anmeldung, Zulassung, Standauf- und -abbau sowie behördlichen Vorgaben.
Das Vertragsverhältnis zwischen den Veranstaltern und dem Aussteller richtet sich ausschließlich nach den hier vorliegenden allgemeinen Teilnahmebedingungen sowie dem Anmeldeschreiben. Beide Vertragsseiten schließen hiermit ausdrücklich die Geltung sonstiger Regelungen einschließlich etwaiger AGB des Ausstellers für das Vertragsverhältnis aus.
1. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt unter der Verwendung des Anmeldeformulars, das vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet sein muss. Streichungen und / oder Modifikationen / Ergänzungen des vorgegebenen Textes sind unzulässig und unwirksam. Die Anmeldung ist für den Aussteller verbindlich. Ein Rechtsanspruch auf die Annahme der Vertragsofferte durch den Veranstalter besteht nicht. Mit der Anmeldung werden diese „Allgemeinen Teilnahmebedingungen“ durch den Aussteller anerkannt. Dies erstreckt sich auch auf die von ihm auf der Messe beschäftigten Personen. Der Aussteller verpflichtet sich, die einschlägigen arbeits- und gewerberechtlichen Vorschriften (z. B. Reisegewerbeschein) zu beachten. Mit der Anmeldung erklärt sich der Aussteller damit einverstanden, dass seine Angaben für die Zwecke der Ausstellungsarbeiten gespeichert, ausgewertet und im Zusammenhang hiermit ggf. auch an Dritte weitergegeben werden.
2. Zulassung
Über die Zulassung des Ausstellers zu der Veranstaltung entscheiden die Veranstalter. In die Anmeldung aufgenommenen Vorbehalte oder Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit die Bestätigung durch die Veranstalter. Die Teilnahmebestätigung erfolgt durch Übersendung der Rechnung.
Die Veranstalter können aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht, einzelne Aussteller von der Veranstaltung ausschließen. Die Veranstalter behalten sich einen Widerruf der Annahme des Vertragsangebotes vor, wenn im Nachhinein Bedenken gegen die persönliche oder wirtschaftliche Zuverlässigkeit des Ausstellers bestehen oder falsche Angaben, gleich welcher Art, im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gemacht wurden. Entsprechend gilt, wenn Störungen von seinem Stand oder von damit in Zusammenhang stehenden Personen zu befürchten ist. Schadenersatz wird in einem derartigen Falle von Seiten des Veranstalters, gleich welcher Art, nicht geschuldet. Im Rahmen des Vertragsverhältnisses besteht keine Exklusivität oder ein Konkurrenzschutz. Der Aussteller ist mit der Vergabe von Ständen auch an ähnliche oder gleichartige Anbieter einverstanden.
3. Standaufbau bzw. Standabbau
Der Aufbau muss bis zum Aufbau-Endtermin abgeschlossen sein. Der Abtransport von Ausstellungsgütern und der Abbau von Ständen vor Schluss der Veranstaltung sind unzulässig. Der Stand muss während der gesamten Dauer der Messe zu den festgesetzten Öffnungszeiten ordnungsgemäß ausgestattet und mit fachkundigem Personal besetzt sein.
Die Veranstaltung endet am Sonntag um 20 Uhr. Für den Fall des vorzeitigen Abbaus des Messestandes bzw. Abreise des Mieters wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 150,00 € sofort in bar fällig.
4. Behördliche Gestattung
Jeder Teilnehmer dieser Veranstaltung ist für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften über die Ausübung seiner Tätigkeit selbst verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt hierfür keine Verantwortung.
Insbesondere betrifft dies die gewerbliche Genehmigung seiner Tätigkeit und die Einhaltung der Hygienevorschriften.
Im Falle der amtlichen Beanstandung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften trägt der Teilnehmer die daraus entstehenden Folgen selbst.